Zurück zum Magazin
Finanzen 2 Min. Lesezeit 25.09.2026

Krankenkasse 2026: So holst du dir deine Prämienverbilligung (IPV) im Kanton

Geld vom Kanton für deine Krankenkassenprämie? Wer Anspruch auf die individuelle Prämienverbilligung hat und wie Studierende und Lernende den Antrag einreichen.

Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) steigen in der Schweiz von Jahr zu Jahr. Für Jugendliche in Ausbildung, Auszubildende und Studierende ist die monatliche Prämienrechnung oft der grösste Ausgabenposten.

Gott sei Dank gibt es die **Individuelle Prämienverbilligung (IPV)**: Die Schweizer Kantone unterstützen Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen mit direkten Zuschüssen.


1. Wer hat Anspruch auf IPV?

Der Anspruch basiert auf deinem steuerbaren Einkommen und Vermögen gemäss der letzten Steuererklärung.

  • **Unter 25 Jahren in Ausbildung**: In Kantonen wie Zürich oder Bern wird bei Studierenden ohne eigenes hohes Einkommen oft das Elterneinkommen mitberücksichtigt. Dennoch gibt es für junge Erwachsene in Erstausbildung spezielle Erleichterungen.
  • **Lernende & Berufsstarter mit eigenem Haushalt**: Wenn du eine eigene WG bewohnst oder in der Lehre ein bescheidenes Lehrlingseinkommen beziehest, steht dir fast immer eine namhafte Verbilligung zu.

  • 2. So beantragst du die Verbilligung in deinem Kanton

    Kanton Zürich (SVA Zürich)

  • Anträge werden online über das Portal der SVA Zürich eingereicht.
  • **Ersparnis**: Junge Erwachsene in Ausbildung erhalten oft bis zu 80% Verbilligung der Grundversicherungsprämie.
  • Kanton Bern (ASV Bern)

  • Die Berechnung erfolgt im Kanton Bern häufig in Kombination mit der Online-Steuererklärung TaxMe.
  • Kanton Waadt & Genf

  • In den romantischen Kantonen erfolgt die Gutschrift teilweise automatisch anhand der veranlagten Steuerdaten.

  • 3. Zwei zusätzliche Spartipps bei der Krankenkasse

    1. **Wähle die richtige Franchise**: Wenn du gesund bist und selten zum Arzt musst, wähle die Höchstfranchise von **CHF 2'500.–**. Das spart dir jährlich über CHF 1'000.– an Prämien gegenüber der Mindestfranchise (CHF 300.–).

    2. **Telmed- oder Hausarzt-Modell**: Rufe vor dem Arztbesuch zuerst eine medizinische Hotline an (Telmed) oder konsultiere deinen festen Hausarzt. Das belohnen Krankenkassen mit weiteren 10% bis 20% Prämienrabatt.

    WERBUNG
    JV

    JungVorteil Redaktion

    Geprüfte Spartipps & Ratgeber für die Schweiz